Halteverbot einrichten

Eine beidseitige Halteverbotzone

Halteverbotszonen findet man immer wieder im Straßenverkehr. Grundsätzlich wird ein Halteverbot immer von einer Behörde festgelegt. Es gibt unterschiedliche Arten von Halteverbotszonen, die durch bestimmte Verkehrsschilder gekennzeichnet werden. Privatpersonen haben auch die Möglichkeit ein Parkverbot einzurichten z.B. für einen Umzug, Bauarbeiten oder auch eine größere anstehende Lieferung. Der Vorteil eines solchen Parkverbotes ist, dass in engen Straßen oder im Stadtzentrum der Transporter einen Parkplatz in der Nähe des Zuhauses hat. Dadurch sind kurze Tragewege gegeben. In diesem Artikel finden Sie Informationen rund zu dem Thema Haltverbote und wie das Möbeltaxi Lüneburg Sie unterstützen kann.

Allgemeines zu Halteverbotszonen

Die gesetzliche Grundlage für Halteverbote findet man in §12 der Straßenverkehrs Ordnung. Es wird unterschieden zwischen absolutes Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot. Bei dem absoluten Halteverbot ist sowohl das Halten als auch das Parken streng verboten. Bei dem eingeschränkten Halteverbot darf man zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Enthalten für maximal drei Minuten halten. Jedoch muss der Fahrer, das Fahrzeug immer in Sichtweite haben. Die unterschiedlichen Halteverbote werden durch spezifische Verkehrsschilder gekennzeichnet. Die Reichweite eines Parkverbotes wird mit weißen Pfeilen auf den Schildern markiert. Das nicht Beachten eines Halteverbotes kann mit einem Verwarngeld in Höhe von durchschnittlich 20€ bestraft werden. Wenn jedoch Einsatzfahrzeugen oder Feuerwehrfahrzeugen durchs nicht Beachten der Halteverbotszonen der Weg versperrt wurde, kann die Strafe hierfür deutlich höher ausfallen.

Halteverbot einrichten als Privatperson

Wenn man als Privatperson nun beispielsweise für seinen Umzug ein Halteverbot einrichten möchte, darf man das nicht einfach eigenständig mit selbst gebastelten Schildern tun. Es gibt Regelungen, die man beim Einrichten eines Halteverbotes beachten muss. Erst muss die Halteverbotszone bei der jeweiligen Verkehrsbehörde beantragt werden. Wenn diese genehmigt ist, müssen dann Verkehrsschilder gekauft oder gemietet werden, die dann rechtzeitig vor dem Geltungszeitpunkt des Parkverbotes aufgestellt werden müssen. Am Ende muss die Halteverbotszone auch wieder abgebaut werden. Dies ist mit viel bürokratischen Aufwand, Mühe und Kosten verbunden. Daher bietet Ihnen das Möbeltaxi Lüneburg als weitere Leistung in Lüneburg und der gesamten Region auch einen Halteverbotsservice an. Wenn Sie also ein Halteverbot benötigen, dann können Sie gerne auf uns zu kommen. Wir beraten Sie und kümmern uns um die Beantragung, Einrichtung, dem Abbau und allem weiterem was dazu gehört. Damit sparen Sie sich den ganzen Aufwand und erhalten trotzdem Ihr Parkverbot ohne jegliche Mühe.

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